Riester-Fondssparplan
Die Versorgungsansprüche der Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst wurden in den vergangenen Jahren abgesenkt. Ihre Versorgungslücke wurde daher größer. Eine Möglichkeit, diese Versorgungslücke zu schließen, ist die staatlich geförderte „UniProfiRente“.

Die Qualität der UniProfiRente hat Finanztest bereits mehrfach überzeugt. Schließlich erzielt die UniProfiRente seit Jahren positive Ergebnisse. (Finanztest 2002-2009.)
Übersicht
Das dbb vorsorgewerk bietet in Zusammenarbeit mit der BBBank den Riester-Fondssparplan "UniProfiRente" der Union Investment an.
Mit der UniProfiRente entscheiden Sie sich für eine ausgezeichnete Zukunftsvorsorge für Sie und Ihre Angehörigen.
Sie partizipieren zusätzlich an den Chancen der internationalen Aktien- und Rentenmärkte. Ihre Einzahlungen und staatlichen Zulagen sind zu Beginn Ihrer Rentenzahlung zu 100 % garantiert. Der Staat belohnt Sie außerdem bei der privaten Vorsorge mit attraktiven Zulagen und Steuervorteilen.
Leistungen
Sparleistung und staatliche Förderung
Der Staat beteiligt sich je nach Ihrem Familienstand, der Kinderzahl, dem Einkommen und Ihrer Sparleistung mit bis zu 84 % am Aufbau Ihrer Altersvorsorge. Sie setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen. Zusätzlich ist ein steuerlicher Sonderausgabenabzug möglich.
Übrigens: Staatliche Zulagen gibt es auch für den nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner.
- 100 % Garantie der Beiträge und Zulagen zum Rentenbeginn
- Attraktive Ertragschancen
- Dauerzulagenantrag – einmalig beantragen, danach ist kein jährlicher Antrag mehr zu stellen
- Zusätzlich 100 € BBBank-Gutschein bei Neueröffnung eines kostenfreien Bezügekontos – mit Mehrwertpaket & 30 € dbb- Startguthaben bei Abschluss der Riester-Rente „UniProfiRente“
Voraussetzung für die maximalen Zulagen:
- Leistung des Mindesteigenbeitrags von 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Summe der Zulagen.
- Wer möchte kann auch mehr in seine Riester-Rente einzahlen. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs (2.100 € pro Jahr) begrenzt. Wird weniger als der Mindesteigenbeitrag eingezahlt, erfolgt eine entsprechende Kürzung der Zulage.
Das Finanzamt geht in jedem Fall davon aus, dass eine Zulage gewährt wurde, und prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob die Steuerentlastung über den Sonderausgabenabzug vorteilhafter als die Zulage ist. Wenn ja, führt der Differenzbetrag zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung.
Beispielrechnung
Beispielrechnung für staatliche Zulagen in 2011
Ehepaar, 2 Kinder, mögliche Förderung bei Abschluss einer geförderten Altersvorsorge

Berufseinsteiger-Bonus
Sparer unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Bonus von 200 Euro im ersten Beitragsjahr (Voraussetzung: Zahlung des Mindesteigenbeitrages).
Mitgliedsvorteil
- Einen zusätzlichen Rabatt von 30 % auf den Ausgabeaufschlag.
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