Die Riester-Rente
Vorsorgen und von staatlichen Zulagen profitieren.
Der dbb hat erreicht, dass auch alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes in den Genuss der staatlichen Förderung zum Aufbau einer kapitalgedeckten Zusatzvorsorge mit garantierter Rentenzusage kommen.
Wegen der hohen finanziellen Zuschüsse und Steuerersparnisse lohnt sich Riester-Sparen für nahezu jeden Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst." Peter Heesen, Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion
Ihre Vorteile über das dbb vorsorgewerk:
- Eine bis zu 2,5 % höhere Rentenleistung
- Bis zu 25 % Beitragsnachlass auf die Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit der
winBasis Rentenversicherung
Zulagen und Steuervorteile
Die staatliche Förderung der Altersvorsorgeverträge erfolgt über Zulagen und den zusätzlichen steuerlichen Sonderausgabenauszug.
Voraussetzung für den Erhalt der maximalen Zulagen ist: Sie zahlen 4 % Ihres in der Rentenversicherung beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens (bzw. Besoldung oder Amtsbezüge) - einschließlich staatlicher Zulagen.
Die Zulage setzt sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen. Übrigens: Staatliche Zulagen gibt es auch für den nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner.
Für die Summe aus Zulagen und eigenen Beiträgen kann in der Steuererklärung der Abzug als Sonderausgaben beantragt werden. Ist die Steuerersparnis größer als die Zulagen, wird die Differenz erstattet - eine lohnende Perspektive, z. B. für Alleinstehende.
Sparer unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Bonus von 200 € im ersten Beitragsjahr (Voraussetzung: Zahlung des Mindesteigenbeitrages).

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Neben dieser attraktiven Förderung punktet die Riester-Rente auch durch die Beitragsgarantie zum Rentenstart. Zum Auszahlungsbeginn, der flexibel ab dem 60. Lebensjahr bzw. 62. Lebensjahr für alle Neuverträge ab 2012 möglich ist, stehen damit mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung. Dann ist auch eine Teilkapitalauszahlung bis 30 % möglich, ohne dass Zulagen verloren gehen. Ebenfalls erlaubt sind Entnahmen für die Tilgung einer selbst genutzten Immobilie.
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