Dienst- und Berufsunfähigkeits-
absicherung
"Ausgezeichnete" Absicherung

Per Klick vergrößerte Darstellung
In Ausgabe 10/2011 der „Finanztest“ mit "SEHR GUT " beurteilt.
Den ganzen Bericht als PDF abrufen.
Dienst- oder Berufsunfähigkeit – es trifft nicht immer nur die anderen: Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann es passieren, dass Sie plötzlich Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Das beeinflusst nicht nur den Alltag, sondern bringt zusätzlich erhebliche finanzielle Einbußen mit sich.
Sorgen Sie daher rechtzeitig mit der Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung über das dbb vorsorgewerk
in Kooperation mit der DBV vor.
Übersicht
Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr. Unabhängig von der körperlichen Konstitution des Beamten kann der Dienstherr auch aufgrund der Dauer einer Erkrankung die Dienstunfähigkeit feststellen.
Beamte auf Widerruf und Probe werden bei Dienstunfähigkeit ohne Versorgungsansprüche entlassen (Ausnahme Dienstunfall) und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Mit der Dienstanfänger-Police sichern junge Beamte ihr Einkommen bei Dienstunfähigkeit. Je nach Laufbahngruppe können bis zu 1.800 € Dienstunfähigkeitsrente versichert werden. Und das zu einem besonders günstigen Preis. Mehr
Beamte auf Lebenszeit haben zunächst bei Dienstunfähigkeit nur einen Mindestversorgungsanspruch. Dieser ist jedoch sehr gering (ca. 1.400 €). Bei Dienstunfähigkeit vor der gesetzlichen Altersgrenze werden bis zu 10,8 % vom monatlichen Ruhegehalt lebenslang abgezogen.
Übrigens: Neben der Allgemeinen Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte und Lehrer und der Speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung für uniformierte Beamte (bei Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Zoll, Strafvollzug) bietet die DBV auch die Möglichkeit an, Teildienstunfähigkeit abzusichern.
Arbeitnehmer müssen gravierende Einschränkungen bei der Berufsunfähigkeitsrente hinnehmen. Die Berufsunfähigkeitsrente wurde um ca. 30 % gekürzt. Nur noch alle vor dem 01.01.1961 Geborene erhalten diese reduzierte Rente. Für alle Jüngeren wurde die Berufsunfähigkeitsrente gänzlich gestrichen!
Leistungen
Top-Schutz zu günstigen Preisen.
Gut, dass Sie bei diesem wichtigen Vorsorgethema von den besonders attraktiven Vorteilskonditionen durch das dbb vorsorgewerk profitieren können. Sehen Sie anhand der Beispielfälle, wie günstig Sie sich absichern können.
Für nur 50 Cent* pro Tag sichern Sie Ihre Arbeitskraft
mit folgenden Dienst-/ Berufsunfähigkeitsrenten bis 
zum 60. Lebensjahr ab:

Per Klick vergrößerte Darstellung der Grafik
Ihre Vorteile auf einem Blick
- Kostenlose Versorgungsanalyse.
- Dienstanfänger-Police optimal an Beamtenversorgung angepasst.
- Bis zu 1.800 € monatlicher Dienstunfähigkeitsrente versicherbar für Dienstanfänger.
- Spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für uniformierte Beamte. Im Gegensatz zu den meisten anderen Anbietern gibt es bei der DBV keine Begrenzung auf 72 Monate bei Beamten auf Lebenszeit.
- Spezielle Leistung bei Soldaten/Polizisten auch für Auslandseinsätze.
- Keine konkrete Verweisbarkeit bei Beamten auf Lebenszeit.
- Interessante Steuervorteile bei der Dienstunfähigkeitsversicherung in Kombination mit der Basisrente möglich.
- Je nach Beruf ist Dienstunfähigkeitsschutz bis zum Alter 67 versicherbar.
- Bei der DBV ist die vorteilhafte „Allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel“ integraler Bestandteil der Berufsunfähigkeitsbedingungen.
- Umfangreiche Nachversicherungsgarantien, Inflationsschutz durch Dynamikvereinbarung.
*Inkassobeitrag für eine entsprechende DU/BU als selbst. BU in Verbindung mit winGarant Klassik (Riester-Rente). Monatsbeiträge umgerechnet in Tageswerte. Der Inkassobeitrag ist der um die Überschussanteile ermäßigte Beitrag. Er kann nicht für die gesamte Dauer garantiert werden. Er gilt so lange die derzeit festgesetzten Überschussanteile (gemäß Deklaration 2010) unverändert bleiben.
** Zweite Phase
Als Beamter auf Lebenszeit haben Sie in der Regel einen ersten gesetzlichen Mindestversorgungsanspruch. Dieser führt zu einer Anpassung der versicherten Dienstunfähigkeits-Rente. Sie kann innerhalb von drei Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung an den tatsächlichen Versorgungsbedarf angeglichen werden.
Mitgliedsvorteil
- Bis zu 25 % Beitragsnachlass in Kombination mit einer staatlich geförderten Riester-oder Rürup-Rentenversicherung .
- Seite drucken
- Seite empfehlen
- Leerzeile







