Wüstenrot Wohn-Riester
Bausparen mit Riester-Förderung
Bauen Sie mit der Riester-Förderung Eigenkapital auf. Gleichzeitig sichern Sie sich ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Bausparen mit Wohn-Riester wird vom Staat mit den gleichen Zulagen und Steuervorteilen gefördert wie Riester-Darlehen und Riester-Renten.
Lassen Sie sich diese Förderung nicht entgehen!
Bausparen mit Riester-Förderung dient der privaten Altersvorsorge durch Wohneigentum. Denn eigene vier Wände führen im Alter zu einer Mietersparnis und stellen somit eine "steinerne Rente" dar.
Übersicht
Die Riester-Förderung bekommen insbesondere alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte sowie deren Ehepartner. Bis zu 793 € Riester-Zulage gibt es jetzt z. B. für eine Familie mit 2 Kindern auch beim Bausparen.*
- 154 € Grundzulage jährlich für Alleinstehende, Verheiratete können das Doppelte bekommen
- 185 € Kinderzulage jährlich für jedes kindergeldberechtigte Kind, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 €
Der Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag plus Zulagen) für die volle Zulagen-Förderung liegt bei 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens. Bis zu 2.100 € können jährlich gefördert werden. Zahlen Sie weniger, fällt auch die Zulage geringer aus. Das Finanzamt prüft, ob sich neben der Zulage eine zusätzliche Steuerersparnis durch Abzug der Beiträge als Sonderausgaben ergibt.
Übrigens: Unmittelbar Förderberechtigte erhalten einmalig eine um 200 € erhöhte Grundzulage, wenn sie spätestens im Jahr Ihres 25. Geburtstages erstmals Riester-Beiträge leisten.
* 154 € Grundzulage Mann + 154 € Grundzulage Frau + 185 € Kinderzulage (Kind vor 2008 geboren) + 300 € Kinderzulage (Kind ab 2008 geboren)
Leistungen
- Hohe staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile.
- Sie erhalten die volle Riester-Förderung auch in der Darlehensphase.
- Bis zu 4%* Guthabenzinsen für Ihr Bausparguthaben bei Darlehensverzicht.
- Für Ihre Guthabenzinsen fällt keine Abgeltungsteuer an.
- Sie können Ihr Bausparguthaben später in eine lebenslange Rente umwandeln.
- Sie sichern sich ein zinsgünstiges Bauspardarlehen - bereits ab 1,6% **.
- Die Tilgungsbeiträge für das Bauspardarlehen wählen Sie zwischen 4‰ und 10‰ der Bausparsumme selbst ***.
- Für Ihr Bauspardarlehen sind jederzeit Sondertilgungen in beliebiger Höhe möglich.
* Wüstenrot Wohn-Riester Tarifvariante Rentabel (RB/R). Mindestsparzeit 7 Jahre und Verzicht auf das Bauspardarlehen nach Zuteilung. Der maximale Guthabenzins wird jährlich abhängig von der Umlaufrendite neu festgelegt. Er beträgt mindestens 2,5% und höchstens 4,0%. Die Höherverzinsung endet mit Ablauf des 10. Kalenderjahres nach Abschlussdatum.
** Wüstenrot Wohn-Riester Tarifvariante Finanzierer (RB/F). Beispiel: 30.000 Euro Bausparsumme, Nettodarlehensbetrag 15.000 Euro, monatlicher Zins- und Tilgungsbeitrag 300 Euro (10‰ der Bausparsumme), sonstige Kosten: Abschlussgebühr: 300 Euro (1% der Bausparsumme), Kontogebühr 9,20 Euro p. a. effektiver Jahreszins ab Zuteilung 2,11%.
*** Wüstenrot Wohn-Riester Tarifvarianten Finanzierer (RB/F) und Finanzierer XXL (RB/FX).
Wissenswertes
Riester-Zulagen gab es bisher nur für private Rentenversicherungen, Bank- und Fondssparpläne. Mit dem Eigenheimrentengesetz wird zukünftig auch das mietfreie Wohnen im Alter als Baustein zur privaten Altersabsicherung staatlich gefördert. Auch Einzahlungen auf Bausparverträge sind zukünftig förderfähig.
Was wird im Rahmen von Wohn-Riester konkret gefördert?
Wer mit einer Riester-Rentenversicherung, einem Bank- oder Fondssparplan fürs Alter spart, kann das angesparte Kapital künftig für den Bau oder Kauf einer Immobilie, die Entschuldung oder den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Für vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossene Verträge gilt für Entnahmen in den Jahren 2008 und 2009 ein Mindestbetrag von 10.000 Euro. Außerdem gibt es die Riester-Zulagen für Tilgungsleistungen auf Wohnungsbaukredite. Voraussetzung ist jeweils, dass die Immobilie selbst genutzt wird.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Grundzulage für Erwachsene beträgt jährlich 154 Euro, die Kinderzulage jährlich 185 Euro. Für Kinder, die 2008 oder später geboren werden, beträgt die Zulage 300 Euro. Zusätzlich gibt es eine einmalige Zulage von 200 Euro für Förderberechtigte, die bis zum 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließen.
Jeder Sparer, der 4% seines Jahresbruttoeinkommens in 2008, höchstens 2.100 Euro, auf die Seite legt, erhält die vollen Riester-Zulagen. Legt der Sparer weniger zurück, sinken auch die Zulagen. Zudem prüft das Finanzamt, ob es für Sparer eine zusätzliche Steuerersparnis gibt.
Zählt zur Finanzierung eingesetztes Riester-Vermögen als Eigenkapital?
Ja, das Riester-Vermögen wird bei Wüstenrot als Eigenkapital anerkannt. Das bringt einen großen Vorteil für alle, die Wohneigentum finanzieren.
Werden auch Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen gefördert?
Modernisierungsmaßnahmen werden ebenso wenig wie Energiesparmaßnahmen gefördert.
Werden für "Wohn-Riester" auch Steuern fällig?
Ja. Wer vor der Rente steuerfrei anspart, muss die Auszahlung mit Renteneintritt versteuern. Die Rente, die aus der Riester-Versicherung, dem Fonds- oder Banksparplan fließt, muss der Sparer im Ruhestand versteuern. Dies ist für den Sparer in aller Regel günstig, weil sein Steuersatz im Ruhestand deutlich geringer ist als im Berufsleben.
Wie funktioniert die Besteuerung bei Wohn-Riester?
Bei Wohn-Riester gibt es keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Daher richtet der Anbieter ein fiktives Konto, das „Wohnförderkonto“ ein, auf dem die Entnahmebeträge sowie die Tilgungsleistungen plus Zulagen erfasst werden. Den angesammelten Beträgen werden jährlich 2% Zinsen zugeschlagen. Bei Rententritt muss der auf dem Wohnförderkonto aufgelaufene Betrag versteuert werden. Der Kunde kann seine Steuerschuld auf einmal bezahlen oder sie über 17 bis 25 Jahre - spätestens bis zum 85. Lebensjahr - zurückzahlen. Bei der Einmalbesteuerung werden nur 70 % als Bemessungsgrundlage angesetzt.
Wie profitieren Immobilieneigentümer von der neuen Regelung?
Immobilieneigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen, profitieren von der Mietersparnis. Diese stellt für Eigentümer eine Art Zusatzrente dar, die sie nicht zur versteuern brauchen.
Mitgliedsvorteile
- 0,3 % Zinsbonus und
- Sie sparen die halbe Abschlussgebühr beim Bausparen
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