Existenzschutzversicherung für Erwachsene
- Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schweren Krankheiten und schweren Unfällen
- Lebenslange monatliche Rente im Leistungsfall
- Flexibler und günstiger Schutz
Übersicht
Durch eine schwere Krankheit oder einen schweren Unfall kann von heute auf morgen die finanzielle Existenz der ganzen Familie auf dem Spiel stehen. Sicherheit gibt die Existenzschutzversicherung. Dieses innovative Konzept vereint die Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schweren Krankheiten, Unfällen, Verlust der Grundfähigkeiten und Pflegebedürftigkeit in einem Produkt.
Über das dbb vorsorgewerk und seinem Partner der DBV erhalten Sie und Ihre Familie finanzielle Sicherheit, wenn es wirklich darauf ankommt: Die Existenzschutzversicherung bietet Ihnen flexiblen und günstigen Schutz - genau auf Ihre Anforderungen zugeschnitten.
Was man sonst noch wissen sollte:
- Die Existenzschutzversicherung kann im Alter zwischen 16 und 59 Jahren abgeschlossen werden
- Der Versicherungsschutz besteht bis zum 65. Lebensjahr
- Der Versicherungsnehmer hat vom ersten Jahr ein monatliches Kündigungsrecht
- Bei schweren Krankheiten und dem Verlust von Grundfähigkeiten besteht eine Wartefrist von sechs Monaten nach Versicherungsbeginn. Die Frist entfällt bei Unfällen und Pflegebedürftigkeit - hier gilt der Versicherungsschutz vom ersten Tag an.
- Bei Vertragsabschluss haben Sie die Möglichkeit, ein Optionsrecht für eine Berufs-/Dienstunfähigkeits- versicherung zu vereinbaren.
Innerhalb von 5 Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen die Existenzschutzversicherung - ohne erneute Gesundheitsprüfung durch einen zusätzlichen Berufs-/Dienstunfähigkeitsschutz ergänzt werden. Dies gilt bis zum 45. Lebensjahr.
Bildmaterial Quelle: AXA
Leistungen
Monatliche Rente - Ihr Leben lang:
Bei schweren Krankheiten oder schweren Unfällen erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente in vereinbarter Höhe. Es wird geleistet:
- Schon ab einer 50%-igen Invalidität nach einem Unfall und/oder
- Bei schweren Schädigungen eines wichtigen Organs, z.B. Gehirn und zentrales Nervensystem, Herz, Lunge, Nieren, Leber und/oder
- Bei Verlust der Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen oder sich orientieren sowie bei schwerwiegenden Störungen des Stütz- und Bewegungsapparates und/oder
- Ab Pflegestufe 1 in der gesetzlichen Rentenversicherung
Da der Leistungsfall aufgrund von medizinischen Kriterien eindeutig festgelegt ist, steht von Anfang an fest, in welchen Fällen Sie eine Zahlung erhalten.
Vorteile auf einen Blick
- Zahlung der lebenslangen monatlichen Rente unabhängig von den Leistungen aus anderen gesetzlichen und privaten Versicherungen
- Im Leistungsfall steigt die Rente ab dem zweiten Jahr um 1,5 % jährlich
- Abschluss und Leistung sind berufsunabhängig.
- Individuelle Festlegung der monatlichen Rente bei Vertragsabschluss - zwischen 250 € und 3.000 €
- Es besteht die Möglichkeit, durch Dynamikeinschluss die Leistungshöhe ohne weitere Gesundheitsprüfung an die Kostenentwicklung anzupassen (bis zum 45. Lebensjahr)
- Bis zum 45. Lebensjahr lässt sich - ohne erneute Gesundheitsprüfung - während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Rente anlassbezogen erhöhen. Zum Beispiel bei: Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf, Abschluss einer Ausbildung/eines Studiums und Ausübung eines Berufs, Ernennung zum Beamten auf Probe/ auf Lebenszeit / zum Berufssoldaten
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