Pflegevorsorge Flex
Gut vorsorgen, um in jeder Lebenslage
unabhängig zu bleiben
Leistungen
Die DBV bietet Ihnen mit dem Tarif Pflegevorsorge Flex ein Produkt, das sich ganz auf Ihre Wünsche einstellt.
Sie entscheiden selbst, ob Sie nur Pflegestufe III oder diese in Kombination mit Pflegestufe II bzw. den Pflegestufen II und I absichern möchten. Zudem können Sie für jede Stufe ein individuelles monatliches Pflegegeld wählen, das Ihnen im Leistungsfall zu 100 % ausgezahlt wird.
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Vorteile, die sich auszahlen:
- Sie können für jede Pflegestufe ein individuelles monatliches Pflegegeld ab 100 € wählen.
- Die DBV zahlt im Leistungsfall das vereinbarte Pflegegeld für die jeweilige Pflegestufe in voller Höhe aus.
- Sie können über das ausbezahlte Geld frei verfügen.
- Bei Eintritt eines Pflegefalls werden Sie bereits ab Pflegestufe I von den Beitragszahlungen befreit.
- Das Pflegegeld erhöht sich alle 3 Jahre automatisch um 10 % – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Keine Wartezeiten: Die DBV zahlt das Pflegegeld ab dem 1. des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.
- Ändert sich die Pflegestufe innerhalb eines Monats, erhalten Sie für den gesamten Monat die Leistung, die für die höhere Pflegestufe abgesichert wurde.
- Selbst wenn keine Pflegestufe vorliegt, jedoch ab dem 20. Lebensjahr ein erheblicher Betreuungsbedarf besteht („Pflegestufe 0“, z. B. Demenz), zahlt die DBV 20 % des für Pflegestufe I vereinbarten Pflegegeldes.
- Sie können das Pflegegeld erhöhen oder die Pflegestufen I und II ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten zu bestimmen Anlässen nachversichern, wenn zwischenzeitlich kein Pflegefall oder Antrag auf Pflegeversicherung vorliegt.
- Kindernachversicherung innerhalb von 2 Monaten ab dem Tag der Geburt
Anträge
Sie entscheiden, ob Sie nur Pflegestufe III oder diese in Kombination mit Pflegestufe II bzw. den Pflegestufen II und I absichern möchten. Voraussetzung ist, dass die Pflegegelder aufeinander aufbauen und alle Varianten die Pflegestufe III enthalten.
Folgende Tarifkombinationen sind möglich:
- Pflegevorsorge Flex 1 + 2 + 3
- Pflegevorsorge Flex 2 + 3
- Pflegevorsorge Flex 3
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Oder Abschluss per Antrag
Denn auch mit dem vorbereiteten Antrag ist die Absicherung gegen Pflegerisiken in den Pflegestufen I, II und III ganz einfach!
Den Antrag Pflegevorsorge Flex321 (pdf, 128 KB) ausdrucken, ausfüllen und per Post an: dbb vorsorgewerk, Friedrichstr. 165, 10117 Berlin oder noch schneller per Fax an 030.4081-6499 senden.
Sie wünschen eine preisgünstige Vorsorge für die finanzielle Unabhängigkeit nur im Schwerstpflegefall (Pflegestufe III)?
Mit dem vorbereiteten Antrag ist die Absicherung gegen Pflegerisiken in der Pflegestufe III ganz einfach!
Den Antrag Pflegevorsorge Flex 3 (pdf, 468 KB) für die Pflegestufe III ausdrucken, ausfüllen und per Post an: dbb vorsorgewerk, Friedrichstr. 165, 10117 Berlin oder noch schneller per Fax an 030.4081-6499 senden.
Wissenswertes
* Hinweis für Personen mit Anspruch auf Beihilfe des Landes Nordrhein-Westfalen, hier klicken
Nach welchen Kriterien werden die drei Pflegestufen festgelegt? Entsprechend des Hilfebedarfsumfangs werden die Pflegebedürftigen einer von drei Pflegestufen (I, II oder III) zugeordnet. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe.
Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige)
Hierzu gehören jene Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. Monatlich erhalten Pflegebedürftige aus der Pflegepflichtversicherung in dieser Pflegestufe stationär 1.023 €, ambulant 450 € bei Pflege durch einen Pflegedienst.
Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige)
Zu dieser Gruppe zählen Menschen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen. Monatliche Ansprüche aus der Pflegepflichtversicherung: stationär bis zu 1.279 €, ambulant bis zu 1.100 € bei Pflege durch einen Pflegedienst.
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)
Hierzu gehören die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, also auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen. Pflegebedürftige erhalten aus der Pflegepflichtversicherung monatlich derzeit bis zu 1.550 €, sowohl für stationäre als auch ambulante Hilfe.
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