Pflegevorsorge Family Fit
Prävention und Absicherung für die ganze Familie
- Beitragsfreie Kinderabsicherung in FamilyFitK
- Beitragsbefreiung ab Pflegestufe I bei Erhalt von Pflegegeld
- Umfangreiche Präventionsleistungen
Übersicht
Weil Pflegebedürftigkeit immer die ganze Familie betrifft, richtet sich Pflegevorsorge FamilyFit an alle Generationen einer Familie – von den Großeltern über die Eltern bis zu den Kindern.
Das dbb vorsorgewerk bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der DBV mit der Pflegevorsorge FamilyFit genau die Vorsorgelösung, die zu Ihrer Lebensplanung und Ihren finanziellen Möglichkeiten passt.
So eignet sie sich für Großeltern, die gleichzeitig vorsorgen und ihren Kindern und Enkeln etwas Gutes tun möchten. Genauso ideal ist sie für junge Familien, die von dem Vorteil profitieren, dass Kinder beitragsfrei versichert werden können.
Leistungen
- Für jedes versicherte Familienmitglied kann ein monatliches Pflegegeld zwischen 500 und 2.000 € vereinbart werden
- Für Kinder unter 15 Jahren kann beitragsfrei eine Basisabsicherung von 500 € monatliches Pflegegeld vereinbart werden
- Im Leistungsfall wird das volle vereinbarte Pflegegeld ausgezahlt – unabhängig von der Pflegestufe und ohne Warte- und Karenzzeiten
- Falls Sie oder ein versichertes Familienmitglied pflegebedürftig werden, können Sie über das ausbezahlte Geld frei verfügen. Außerdem wird die versicherte Person bereits ab Pflegestufe I von den Beitragszahlungen befreit.
- Sie können das Pflegegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten zu bestimmten Anlässen nachversichern, wenn zwischenzeitlich keine Pflegefall oder Antrag auf Pflegeversicherung vorliegt.
Neben der finanziellen Absicherung im Pflegefall beinhaltet Pflegvorsorge Familiy Fit ganz exklusiv umfangreiche Maßnahmen zur Vorbeugung.
Denn durch eine gesunde Lebensweise, z. B. mit Sport und der richtigen Ernährung, können Sie dazu beitragen, Ihre Lebensqualität so lange wie möglich zu erhalten.
- Wenn Sie vorbeugend etwas für Ihre Gesundheit tun, erhalten Sie eine Kostenbeteiligung für Maßnahmen zur Ernährung, Bewegung oder Entspannung z. B. ein Ernährungskurs für die Familie.
- Die Mitarbeiter des Beratungsservice zu Gesundheit und Prävention informieren und beraten Sie telefonisch, wie Sie und Ihre Lieben gesund bleiben und vorbeugen können, z. B. durch Ernährung, Bewegung/Sport, Stressebewältigung, Kuren u.v.m.
- Um Ihre Leistungsfähigkeit so lange wie möglich zu erhalten, werden für Versicherte ab 70 Jahre alle zwei Jahre die Kosten für einen präventiven Hausbesuch übernommen.
- Vermittlung von Dienstleistungen speziell für Senioren, die zum Erhalt der Selbstständigen Lebensführung beitragen, z. B. Beschaffung von Hilfsmitteln oder Medikamenten- konfektionierung.
Wissenswertes
* Hinweis für Personen mit Anspruch auf Beihilfe des Landes Nordrhein-Westfalen, hier klicken
Nach welchen Kriterien werden die drei Pflegestufen festgelegt? Entsprechend des Hilfebedarfsumfangs werden die Pflegebedürftigen einer von drei Pflegestufen (I, II oder III) zugeordnet. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe.
Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige)
Hierzu gehören jene Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. Monatlich erhalten Pflegebedürftige aus der Pflegepflichtversicherung in dieser Pflegestufe stationär 1.023 €, ambulant 450 € bei Pflege durch einen Pflegedienst.
Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige)
Zu dieser Gruppe zählen Menschen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen. Monatliche Ansprüche aus der Pflegepflichtversicherung: stationär bis zu 1.279 €, ambulant bis zu 1.100 € bei Pflege durch einen Pflegedienst.
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)
Hierzu gehören die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, also auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen. Pflegebedürftige erhalten aus der Pflegepflichtversicherung monatlich derzeit bis zu 1.550 €, sowohl für stationäre als auch ambulante Hilfe.
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