Pflegevorsorge Akut
Schnelle Hilfe, wenn man sie braucht.
- Im Ernstfall: 24-Stunden-Hotline
- Umfassende Beratungs- und Hilfeleistungen
- Versorgungssicherheit innerhalb von
24 Stunden
Übersicht
Sollte Sie ein Pflegefall treffen, sind Sie auf schnelle Hilfe angewiesen – denn es gibt viel zu organisieren und entscheiden. Mit der Pflegevorsorge Akut bietet Ihnen das dbb vorsorgewerk praktische Soforthilfe.
Schließen Sie Pflegevorsorge Akut jetzt online als sinnvolle Ergänzung zu Pflegevorsorge Flex ab!
Leistungen
Mit der 24-Stunden-Hotline können Sie hilfreiche Serviceleistungen rund um die Pflege in Anspruch nehmen, z. B.
Beratung zu Pflegeleistungen:
- Leistungen der Kranken- und Pflegekassen
- Beantragung von Pflegeleistungen
- Zuordnung zu einer Pflegestufe
- Beantragung von Sozialhilfe
- Benennung von (Fach-)Ärzten
Versorgungssicherheit durch Beratung und Vermittlung von Pflegeleistungen, in der Regel innerhalb von 24 Stunden
- Ambulante Pflegedienste
- Stationäre Pflegeeinrichtungen
Zusätzliche Leistungen wie:
- Menüservice
- Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
- Begleitservice bei Arztbesuchen oder Behördengängen
- u. v. m.
Wissenswertes
* Hinweis für Personen mit Anspruch auf Beihilfe des Landes Nordrhein-Westfalen, hier klicken
Nach welchen Kriterien werden die drei Pflegestufen festgelegt? Entsprechend des Hilfebedarfsumfangs werden die Pflegebedürftigen einer von drei Pflegestufen (I, II oder III) zugeordnet. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe.
Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige)
Hierzu gehören jene Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. Monatlich erhalten Pflegebedürftige aus der Pflegepflichtversicherung in dieser Pflegestufe stationär 1.023 €, ambulant 450 € bei Pflege durch einen Pflegedienst.
Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige)
Zu dieser Gruppe zählen Menschen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen. Monatliche Ansprüche aus der Pflegepflichtversicherung: stationär bis zu 1.279 €, ambulant bis zu 1.100 € bei Pflege durch einen Pflegedienst.
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)
Hierzu gehören die Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, also auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen. Pflegebedürftige erhalten aus der Pflegepflichtversicherung monatlich derzeit bis zu 1.550 €, sowohl für stationäre als auch ambulante Hilfe.
- Seite drucken
- Seite empfehlen
- Leerzeile







