Mehr als nur Krankenversicherungsschutz
Als eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge erstattet Ihnen die Beihilfe 50-80 % der Aufwendungen, abhängig von Familiensituation, Bundes- bzw. Landesrecht. Seit 01.01.2009 besteht eine gesetzliche Verpflichtung, den verbleibenden prozentualen Teil mit einer privaten Krankenversicherung abzudecken.
Um den Rest nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen, gibt es die beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung (private Krankenversicherung). Genau genommen handelt es sich um eine Restkostenversicherung, die über den Teil abgeschlossen, der nicht durch die Beihilfe gedeckt ist. Mit den günstigen Tarifen über das dbb vorsorgewerk und seinem leistungsstarken Kooperationspartner DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung erhalten Sie einen optimalen, auf Ihre Beihilfe abgestimmten Versicherungsschutz.
Wir bieten Ihnen einen tollen Service und versprechen Ihnen im Leistungsfall eine unkomplizierte Abwicklung. Und obendrein können Sie die besonderen Produkt-vorteile dank Mitgliedschaft nutzen.
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