Tierhalterhaftpflicht: seit 1. Juli Abschlusszwang auch in Niedersachsen
Der Landtag hat es beschlossen: Seit dem 1. Juli des laufenden Jahres sind neben Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt nun auch Hundebesitzer in Niedersachsen - unabhängig von der Rasse ihres vierbeinigen Freundes - dazu verpflichtet, neben der Transplantation eines Chips in Hundeohr oder Nacken eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für den tierischen Hausfreund abzuschließen.
Ein halbes Jahr Schonfrist gibt es nach der Geburt des Hundes, dann ist das Alter erreicht, das den Besitzer zur Vornahme der in der Gesetzesnovellierung angegebenen Vorgaben verpflichtet. Die Tierhalterhaftpflicht muss sich auf eine Mindest-Deckungssumme von 250.000 Euro bei Sachschäden sowie dem doppelten Betrag im Falle von Verletzungen einzelner Personenschäden belaufen. Bei Nicht-Einhaltung können bis zu 10.000 € Bußgeld verhängt werden.
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Bildmaterial Quelle: AXA
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